Ein Praxis-Guide zu den Verpackungsarten nach der PPWR
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) bringt weitreichende Neuerungen für Unternehmen. Eine wichtige Grundlage, um die neuen Pflichten korrekt umzusetzen, ist die richtige Einstufung der eigenen Verpackungen.
Die PPWR verwendet die Begriffe Verkaufs-, Um- und Transportverpackung. Diese entsprechen im Wesentlichen den bekannten Erst-, Zweit- und Drittverpackungen. Die österreichische Verpackungsverordnung verwendet diese Bezeichnungen weiterhin. Da die Definitionen in beiden Regelwerken jedoch nicht vollständig wortgleich sind, muss je nach Fragestellung die jeweils maßgebliche Definition herangezogen werden.
Wichtig für Österreich
Für die neuen PPWR-Produktpflichten, etwa bei Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteilen bei Kunststoffverpackungen oder Wiederverwendbarkeit, sind die Definitionen der PPWR maßgeblich.
Für österreichische System-, Lizenzierungs- und Abgrenzungsfragen müssen jedoch weiterhin auch die nationalen Regelungen im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Verpackungsverordnung geprüft werden.
Die Verpackungsarten im direkten Vergleich
Verkaufsverpackung
PPWR-Definition:
„Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen bilden.“
Einfach gesagt:
Die Verkaufsverpackung bildet gemeinsam mit dem Produkt die Verkaufseinheit für den Endabnehmer.
Typische Beispiele aus unserem Bereich sind eine Wein- oder Saftflasche, ein Marmeladenglas oder ein Glas für eingelegtes Gemüse.
Umverpackung
PPWR-Definition:
„Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie in der Verkaufsstelle eine Zusammenstellung von Verkaufseinheiten enthalten [...] und die von dem Produkt entfernt werden kann, ohne dessen Eigenschaften zu beeinträchtigen.“
Einfach gesagt:
Eine Umverpackung bündelt mehrere Verkaufseinheiten. Das kann entweder für den gemeinsamen Verkauf an den Endabnehmer geschehen oder zur Erleichterung von Lagerung, Vertrieb und Regalbestückung.
Ein typisches Beispiel ist ein Karton, der mehrere Flaschen oder Gläser zusammenfasst.
Transportverpackung
PPWR-Definition:
„Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie die Handhabung und den Transport von einer oder mehreren Verkaufseinheiten oder einer Zusammenstellung von Verkaufseinheiten in einer Weise erleichtern, dass eine Beschädigung des Produkts [...] vermieden wird.“
Einfach gesagt:
Hier steht der sichere Transport im Mittelpunkt. Transportverpackungen erleichtern die Handhabung und schützen Verkaufs- oder Umverpackungen vor Schäden.
Beispiele sind Transportpaletten, Versandkartons oder Stretchfolien zur Ladungssicherung. Auch Verpackungen für den elektronischen Handel zählen nach der PPWR zu den Transportverpackungen.
Container für den Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr fallen nicht unter diese Definition.
Und es gibt noch weitere Begriffe
Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen sind nicht die einzigen Verpackungsbegriffe, die die PPWR kennt. Je nach Anwendungsfall können beispielsweise auch Serviceverpackungen, Verpackungen zum Mitnehmen, E-Commerce-Verpackungen, Primärproduktionsverpackungen oder Verbundverpackungen relevant sein.
Auch der Begriff der Verpackungseinheit ist wichtig: Eine Verpackung kann aus mehreren Bestandteilen bestehen – bei einer Glasverpackung etwa aus Glasbehälter, Verschluss, Dichtung und Etikett. Auf diese Abgrenzungen gehen wir in weiteren Beiträgen genauer ein.
Fazit
Die richtige Zuordnung der eigenen Verpackungen ist eine wichtige Grundlage für die weiteren PPWR-Schritte. Je nachdem, ob es sich beispielsweise um eine Verkaufs-, Um- oder Transportverpackung handelt, können unterschiedliche Anforderungen relevant werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Verpackungsportfolio nach den jeweiligen Funktionen der eingesetzten Verpackungen. Für österreichische Unternehmen ist dabei zusätzlich zu beachten, dass neben der PPWR weiterhin die nationalen Vorgaben aus AWG und Verpackungsverordnung eine Rolle spielen.
Haben Sie Fragen zur Klassifizierung Ihres Sortiments? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihrer Verpackungen im Hinblick auf die PPWR.
Rechtsstand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

