
PPWR Rollencheck: Erzeuger vs. Hersteller
Wer im Alltag von einem „Hersteller“ spricht, meint meist das Unternehmen, das ein Produkt herstellt. In der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist die Begrifflichkeit allerdings etwas anders.
Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeuger (manufacturer) und Hersteller (producer). Die beiden Begriffe beschreiben unterschiedliche Rollen: die Produkt- und Konformitätsverantwortung einerseits und die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle andererseits.

Der Erzeuger (Manufacturer): Produkt- & Konformitätsebene
Erzeuger ist grundsätzlich, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt entwickelt oder herstellt beziehungsweise unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt.
Der Erzeuger ist die zentrale Rolle für die Produktkonformität und muss sicherstellen, dass die jeweils anwendbaren Anforderungen der PPWR erfüllt werden.
Kernpflichten:
- Konformitätsbewertung durchführen bzw. durchführen lassen und EU-Konformitätserklärung ausstellen
- technische Dokumentation erstellen und die erforderlichen Unterlagen grundsätzlich fünf Jahre bei Einweg- bzw. zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen aufbewahren
- erforderliche Angaben zur Identifikation des Erzeugers und der Verpackung bereitstellen
- bei Nichtkonformität entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten
Private Label und Lohnabfüllung: Wird ein Produkt im Auftrag hergestellt und unter dem Namen oder der Marke des Auftraggebers in Verkehr gebracht, kann grundsätzlich der Auftraggeber bzw. Markeninhaber Erzeuger sein – und nicht der physische Produzent oder Abfüller. Auf diese Fälle gehen wir in einem eigenen Beitrag noch genauer ein.
Für Kleinstunternehmen gelten besondere Regeln. Darunter fallen grundsätzlich Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Lässt ein solches Unternehmen eine Verpackung unter eigener Marke herstellen und ist der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat ansässig, kann unter den Voraussetzungen der PPWR der Lieferant als Erzeuger gelten.
Der Hersteller (Producer): Entsorgungs- & EPR-Ebene
Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Verpackungsabfälle.
Wer diese Rolle übernimmt, hängt von der Verpackungsart, der konkreten Lieferkette und dem jeweiligen Mitgliedstaat ab. Die Herstellerrolle ist daher nicht automatisch für die gesamte EU gleich zu beurteilen.
Typische Pflichten:
- Registrierung nach den Vorgaben des jeweiligen Mitgliedstaates
- Finanzierung bzw. Teilnahme an den vorgesehenen Systemen für Sammlung, Sortierung und Verwertung
- regelmäßige Mengenmeldungen und weitere vorgeschriebene Angaben
- Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Daten
Wie diese Pflichten konkret erfüllt werden, richtet sich auch nach den nationalen Regelungen des jeweiligen Mitgliedstaates.
Erzeuger und Hersteller können also dieselbe Person sein – müssen es aber nicht.

Weitere Rollen in der Lieferkette
Neben Erzeuger und Hersteller kennt die PPWR unter anderem auch Lieferanten, Importeure und Vertreiber. Je nach Lieferkette kann ein Unternehmen mehrere Rollen gleichzeitig haben. Diese weiteren Rollen und ihre jeweiligen Pflichten werden wir in eigenen Beiträgen noch näher betrachten.
Wie Müller Glas Sie dabei unterstützt
Die unterschiedlichen Rollen und Begriffe der PPWR sind nicht immer intuitiv. Entscheidend ist deshalb, Produktkonformität und Herstellerverantwortung getrennt zu betrachten und die eigene Rolle in der Lieferkette richtig einzuordnen.
Müller Glas informiert Sie regelmäßig über relevante Entwicklungen und Anforderungen und steht Ihnen bei Fragen rund um die PPWR und Verpackungsdaten gerne beratend zur Seite.
Sie sind unsicher, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt? Sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen dabei, die relevanten Fragen zu Ihrer Verpackung und Lieferkette zu strukturieren.
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Rechtsstand: 20. August 2026. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.



