PPWR

PPWR seit dem 12.08.2026: Was bleibt in Österreich bestehen?

Grüne und weiße Glasflaschen stehen in eine Haufen nebeneinander

Seit dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schrittweise direkt angewendet. Für Winzer, Landwirte, Direktvermarkter und Abfüller stellt sich damit die entscheidende Frage: Was bedeutet das konkret für den eigenen Betriebsalltag? Was ändert sich sofort und was behält vorerst seine Gültigkeit?

Ein zentraler Punkt für heimische Betriebe ist die Systemteilnahme und die dazugehörigen Ausnahmeregelungen. 


Hier gibt es eine klare Konstante:

§ 13g AWG bleibt im österreichischen Übergang die zentrale nationale Norm zur Bestimmung der Primärverpflichteten und der Ausnahmen von der Systemteilnahme.

Was das für Ihren Betrieb in der Praxis heißt:

  • Klare Zuständigkeiten: Die Frage, wer als Primärverpflichteter gilt, wird vorerst weiter nach den Kriterien des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) beantwortet.
  • Gültige Ausnahmen: Wenn Ihr Betrieb bisher unter bestimmte Befreiungen oder Ausnahmetatbestände von der Systemteilnahmepflicht gefallen ist, gelten diese nach aktuellem Stand vorerst weiter.
  • Kalkulationssicherheit: Sie können Ihre Entsorgungsbeiträge und Verpackungskosten vorerst weiterhin auf dieser bekannten Basis kalkulieren.
  • Bestehende Meldepflichten: Auch an den bisherigen Meldewegen ändert sich vorerst nichts. Entpflichtete Verpackungen werden weiterhin über die Sammel- und Verwertungssysteme gemeldet; bestehende Selbsterfüllermeldungen bleiben bis zu den geplanten nationalen Anpassungen aufrecht.
  • Entpflichtung als Service: Schon seit vielen Jahren übernimmt Müller Glas für viele der von uns gelieferten Verpackungen die Abwicklung der Entpflichtung über die ARA als Service für unsere Kunden. Die jeweiligen ARA-Entpflichtungsbeträge werden transparent auf unseren Rechnungen ausgewiesen. Für Verpackungen, deren Entpflichtung Müller Glas übernimmt, müssen unsere Kunden daher nicht selbst an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen.

Wir beraten Sie bei der Verpackung und bei der PPWR


Neben der rechtlichen Konformität muss Ihre Verpackung in der Praxis vor allem eines leisten: Sie muss das Füllgut optimal schützen, die Marge sichern und Ihre Kunden überzeugen. Doch die neuen europäischen Vorgaben werfen unweigerlich rechtliche und praktische Fragen auf.

Egal, ob Sie Glasflaschen für Wein und Spirituosen oder Gläser für Feinkost abfüllen: Wir bei Müller Glas lassen Sie mit diesen Anforderungen nicht allein. Wir beraten Sie nicht nur gezielt bei der Auswahl funktionaler, sicherer und zukunftsfähiger Gebinde, Kartonagen und Verschlüsse, sondern stehen Ihnen auch bei Fragen rund um die PPWR kompetent zur Seite.

Sie haben Fragen zur PPWR? Lassen Sie sich von unserem Team beraten.

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Marmeladen glas auf braunem hintergrund mit müller glas logo